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Syntax

auch so ein Ding:
"Natürlich brauchen wir einen Test für die Bewerber,
machen Sie was".
Natürlich. Natürlich brauchen "wir" (pluralis majestatis) einen Eignungstest. Diese Bewerber schreiben doch das Blaue vom Himmel. Machen Sie was.
Ja klar, hab ich ja immer so gemacht.
Brauchen wir - mach ich was.
Wie Wochenende ? Ich habe doch ein Laptop.
Wie keine Dienstzeit ? kann man doch gemütlich auf dem Sofa machen. Denkt man sich was aus, grübelt ein wenig, sucht man sich ein paar §§ zusammen und fügt eine kleine Gemeinheit hinzu ("Ermitteln Sie den Urlaubsanspruch für eine Mitarbeiterin, die im August 40 Jahre alt wird, im Juli aber wegen Erwerbsminderung ausscheidet und die entsprechende Veränderung des Beihilfeanspruchs, wenn der Tarif 820K gewählt wurde").
Ich mag kirchliches Arbeitsrecht. Es ist so unglaublich verknorkt.
Oder so: "Hat eine neue Mitarbeiterin Anspruch auf die Ehegattenbezogene Besitzstandszulage und auf die Kinderzulage, wenn sie seit 2008 getrennt lebt, der Ehemann nach TVöD bezahlt wird und das Kindergeld erhält ?".
Hach.
Ich wollte eigentlich schreiben, dass es eine Zumutung ist, von mir zu erwarten, dass ich weiterhin am Wochenende arbeite oder mir die Sachen aus dem Ärmel schütteln kann.
Aber jetzt freu ich mich direkt auf die Sache.
Ich weiß auch schon, was ich zu Excel testen werde:
"Passen Sie die Syntax der (Wenn(Zählenwenn(Und(Oder)))-Formel an das neue Element "T" an und lassen Sie die eingetragenen "T"esttage zählen, wenn die Bewerberin "locker" und "gelassen" ist und stellen Sie die bedingte Formatierung auf roter Hintergrund gelbe Schrift 14 bold, wenn "verzweifelt" >"" ist".
(Hab ich schon erwähnt, dass ich zuweilen recht fies sein kann ?)

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.